DVF-Sachsen

Wettbewerbe

Bildrechte bei Wettbewerben des DVF-Sachsen

Bildrechte | DSGVO – bei Wettbewerben des DVF-Sachsen

Reproduktionsrecht und Veröffentlichungsrecht:
Mit der Einsendung erkennt der Autor/ die Autorin folgende Vereinbarung an:
Die zu Wettbewerben des DVF-Sachsen angenommenen Fotos dürfen vom DVF ausschließlich im Rahmen der Berichterstattung über die Veranstaltung im Katalog, in Zeitschriften, im Internet, auf Datenträger und Tageszeitungen unter Nennung des Urhebers unentgeltlich genutzt und veröffentlicht werden. Darüber hinaus dürfen alle angenommenen Werke in allen DVF- eigenen Medien zu Werbungs- und Schulungszwecken verwendet werden.

Rechtsbelehrung:
Der Autor versichert, dass er im Besitz aller Urheberrechte an den eingereichten Werken ist. Der Autor versichert, dass er ungeachtet seiner Urheberrechte auch nicht an einer Veröffentlichung seiner Werke durch Rechte anderer gehindert oder eingeschränkt ist. Siehe auch DVF-Ehrenkodex „Richtlinien für Wettbewerbe und Ausstellungen“.
Werke oder Teile davon, die bereits bei Landes- bzw. Bundesfotoschauen angenommen oder ausgezeichnet wurden, dürfen nicht mehr eingereicht werden. Falls sich herausstellt, dass die Ausschreibungsrichtlinien nicht eingehalten wurden, kann eine Disqualifikation auch nach der Jurierung erfolgen.

Wichtige Hinweise zum Datenschutz:
Der Einsender erkennt die EU-Datenschutz-Grundverordnung an.
Insbesondere wird sein Name im Katalog und anderen Veröffentlichungen (siehe oben bei Recht) erscheinen.
Adressen, e-Mail-Adressen und Telefonnummern werden nur von den DVF-Sachsen-Leitungsmitgliedern zur Benachrichtigung bzw. Rückfragen verwendet.
Weitere Information zur DSGVO erhalten Sie auf der Webseite des DVF-Sachsen.

Wir wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg

 

Die Inhalte dieser Webseite sind Copyright geschützt